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Hier müssen wir zwischen einem unebenen und einem geneigten Boden unterscheiden. Bei einem unebenen Fußboden darf der Boden auf einer Länge von 3 m bis zu 5 mm abweichen. Wenn Sie eine lange Wasserwaage über den Boden legen, darf unterhalb der Wasserwaage nicht mehr als 5 mm Platz sein. Bei einem geneigten Boden darf die Neigung über eine Länge von 2 m nicht mehr als 25 mm betragen. Ist der Raum z. B. 4 Meter lang (in Neigungsrichtung), so darf die Neigung maximal 50 mm betragen. Ist der Neigungsgrad zu groß, wird zu viel Druck auf das Klicksystem ausgeübt, wodurch dieses brechen kann. Hier finden Sie weitere Informationen zur Verlegung von Parquetvinyl.